AGB
PROJECT-VISION
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Project-Vision. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von Project-Vision schriftlich bestätigt wurden. Project-Vision ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Dritter zu bedienen. Macht Project-Vision von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Angebote
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten/Interessenten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages entsteht unser Honoraranspruch gemäß unseres Angebotes. Sämtliche Entgelte sind nach Erbringung der Leistung per Banküberweisung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung laut Zahlungsziel fällig. Ein Honoraranspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen. Bei Zahlungsverzug ist Project-Vision berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 7,5 % des zu zahlenden Betrages zu berechnen, es sei denn, dass Project-Vision eine höhere Zinslast nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Project-Vision vorbehalten.
4. Servicebeschreibung und Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Project-Vision sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Angebot. Abs. 1 gilt entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird. Project-Vision behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Project-Vision ist ferner berechtigt die Leistungen zu verringern.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Project-Vision alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Project-Vision alle Informationen erteilt werden und Project-Vision von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Project-Vision bekannt werden. Auf Verlangen von Project-Vision hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch seine Lieferung und ihre Verwertung durch Project-Vision keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt Project-Vision von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.
6. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Project-Vision verpflichtet sich alle Project-Vision zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während bzw. am Ende der Dauer des Vertrages auf Wunsch aufzubewahren, zu vernichten oder dem Vertragspartner zurückzugeben.
7. Haftung, Schadenersatz
Project-Vision übernimmt keinerlei Haftung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Gegenstände, für Schäden und/oder Verzögerungen durch Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt, auch nicht für Textinhalte jeglicher Art. Ebenso kann nicht gehaftet werden für die Übermittlung von Informationen, vermittelte Informationen, Waren oder Dienstleistungen und ähnliches. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Project-Vision als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sofern Dritte wegen behaupteter Rechtsverletzungen des Auftraggebers oder Dritter im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Dienstleistungen gegen Project-Vision vorgehen, ist der Auftraggeber verpflichtet Project-Vision und seine Mitarbeiter von etwaigen Schäden freizustellen, sofern er den zugrundeliegenden Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen ein.
8. Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Project-Vision unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Project-Vision seine persönlichen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell speichert und verarbeitet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Project-Vision ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist 95445 Bayreuth, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – z.Zt. beim AG Bayreuth.
Bayreuth, 01.01.2017